Versicherter Lohn - APK
 
 

Versicherter Lohn

Der anrechenbare Jahreslohn, die Eintrittsschwelle, der Koordinationsabzug sowie der versicherte Lohn werden im Vorsorgeplan festgelegt. Der Vorsorgeplan und damit auch der Koordinationsabzug werden vom Arbeitgeber bestimmt.

 

Der versicherte Lohn entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn vermindert um den Koordinationsabzug. Als anrechenbarer Jahreslohn gilt bspw. im kantonalen Vorsorgeplan der AHV-Jahreslohn vermindert um Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen. Die APK hat folgende Varianten des Koordinationsabzuges festgelegt:

 

1. Koordination unabhängig vom Beschäftigungsgrad (analog Vorsorgeplan des Kantons)

 

Der Koordinationsabzug beträgt 30 % des anrechenbaren Jahreslohnes, mindestens 60 % und höchstens 100 % der maximalen AHV-Altersrente.

 

Beispiele für die Berechnung des versicherten Lohnes:
Anrechenbarer Jahreslohn: (Pensum unabhängig)CHF 70'000
Abzüglich Koordinationsabzug: 30 % von CHF 70'000CHF 21'000
Versicherter LohnCHF 49'000
 
 

2. Koordinationsabzug gemäss BVG in Abhängigkeit des Beschäftigungsgrades

 

Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der maximalen einfachen AHV-Altersrente (ab 2019: 7/8 von CHF 28'440 = CHF 24'885) multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad.

 

Beispiele für die Berechnung des versicherten Lohnes:
Anrechenbarer Jahreslohn: (Pensum 50 %)CHF 31'233
Abzüglich Koordinationsabzug: 50 % von CHF 24'885CHF 12'443
Versicherter LohnCHF 18'790