Austrittsleistung - APK
 
 

Austrittsleistung

Versicherte, welche die APK verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anspruch auf eine Austrittsleistung. Die Überweisung erfolgt an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers, auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank bzw. bei der Post, auf eine Freizügigkeitspolice einer Versicherung oder bar, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.