Vorsorgethemen | Aargauische Pensionskasse - APK
 
 

Die Leistungen der APK

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt Mindestleistungen (obligatorische Leistungen) vor. Die APK erbringt darüber hinaus zusätzliche Leistungen (vor- und überobligatorische Leistungen).

 

Die Versicherung wurde bis am 31. Dezember 2007 im Leistungsprimat geführt. Mit Inkrafttreten des Pensionskassendekrets werden die Leistungen seit 1. Januar 2008 im Beitragsprimat bestimmt. Die konkrete Versicherungssituation ist auf dem individuellen Vorsorgeausweis dargestellt.

 

Leistungsarten: