Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Der Umwandlungssatz ist ein Prozentsatz, mit dem das angesparte Sparguthaben in eine lebenslänglich auszahlbare, jährliche Altersrente umgewandelt wird. Es handelt sich dabei um eine mathematische Grösse, die von der Lebens- und den Renditeerwartungen bestimmt wird. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist vom Pensionierungsalter abhängig und im Anhang zum Vorsorgeplan aufgeführt. Der Umwandlungssatz wird durch den Vorstand der APK regelmässig überprüft und falls notwendig nach versicherungstechnischen Grundsätzen neu festgelegt.