Risikobeiträge - APK
 
 

10 = Risikobeiträge

Die Risikobeiträge dienen zur Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod. Diese Beiträge decken das Risiko Invalidität und Tod ab und werden nicht zurückvergütet oder gutgeschrieben. Der Abzug erfolgt ebenfalls monatlich direkt vom Lohn und ist ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres geschuldet.