Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die Risikobeiträge dienen zur Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod. Diese Beiträge decken das Risiko Invalidität und Tod ab und werden nicht zurückvergütet oder gutgeschrieben. Der Abzug erfolgt ebenfalls monatlich direkt vom Lohn und ist ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres geschuldet.