Regl. Einkaufsmöglichkeiten - APK
 
 

7 = Regl. Einkaufsmöglichkeit

Versicherte, die nicht für die maximalen reglementarischen Leistungen eingekauft sind, haben einmal pro Jahr die Möglichkeit, zusätzliches Sparguthaben einzukaufen. Damit wird die Altersvorsorge verbessert. Bei der hier berechneten Einkaufsmöglichkeit handelt es sich um einen Richtwert. Dieser wird auf Basis Ihres Vorsorgeplans und Ihres aktuellen Lohns jedes Jahr neu berechnet. Im Todesfall vor Pensionierung werden die persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital an die Hinterbliebenen zurückbezahlt.


Falls auf dem Vorsorgeausweis keine Einkaufsmöglichkeit zugunsten des Sparguthabens ausgewiesen ist, bestehen allenfalls Einkaufsmöglichkeiten zugunsten eines Zusatzsparkontos. Damit kann der Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung und/oder eine Überbrückungsrente vorfinanziert werden.