Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Die volle Invalidenrente ist in Prozenten des versicherten Lohns definiert.
Die Invalidenrente wird am Monatsende nach Vollendung des ordentlichen Pensionierungsalters aufgrund des Sparguthabens, welches für Invalidenrentnerinnen und -rentner auf der Basis des letzten versicherten Lohns weitergeführt wird, als Invalidenrente neu berechnet.