IV-Leistungen - APK
 
 

16 = Invalidenleistungen

Die volle Invalidenrente ist in Prozenten des versicherten Lohns definiert.

Die Invalidenrente wird am Monatsende nach Vollendung des ordentlichen Pensionierungsalters aufgrund des Sparguthabens, welches für Invalidenrentnerinnen und -rentner auf der Basis des letzten versicherten Lohns weitergeführt wird, als Invalidenrente neu berechnet.