Austrittsleistungen - APK
 
 

11 = Austrittsleistung

Wer die APK verlässt bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Tod, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. Der im Vorsorgeausweis ausgewiesene Betrag entspricht der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz.