Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Wer die APK verlässt bevor ein Vorsorgefall (Alterspensionierung, Tod, Invalidität) eintritt, hat Anspruch auf eine Austrittsleistung. Der im Vorsorgeausweis ausgewiesene Betrag entspricht der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz.