Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Als anrechenbarer Jahreslohn gilt der AHV-Jahreslohn ohne Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen. Der anrechenbare Jahreslohn wird uns vom Arbeitgeber mitgeteilt.