Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Die Höhe der Alterskinderrente ist in Prozenten der Altersrente definiert. Anspruch auf die Kinderrente besteht für diejenigen Kinder, welche im Todesfall der versicherten Person eine Waisenrente beanspruchen könnten.