Alterskinderrente - APK
 
 

24 = Alterskinderrente

Die Höhe der Alterskinderrente ist in Prozenten der Altersrente definiert. Anspruch auf die Kinderrente besteht für diejenigen Kinder, welche im Todesfall der versicherten Person eine Waisenrente beanspruchen könnten.