Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) versichert die APK ihre Versicherten gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität.
Neben dem Gesetz dienen der APK der Kernplan und das Vorsorgereglement als Grundlage.
Vorsorgereglement (gültig ab 01.01.2022): enthält die allgemeinen Bestimmungen