Glossar - APK
 
 

Glossar

APK-Glossar: v


Vermögensanlagen

siehe Kapitalanlagen


Vermögensanlagen

siehe Kapitalanlagen


Verpfändung für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder als zusätzliche Sicherstellung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum verpfändet.


Verpfändung für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder als zusätzliche Sicherstellung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum verpfändet.


Versicherte

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


Versicherte

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


versicherten Person

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


versicherten Person

Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben


Versicherter Lohn

Der um den Koordinationsabzug verminderte anrechenbare Lohn, massgebend für die Berechnung der Beiträge und Leistungen


Versicherter Lohn

Der um den Koordinationsabzug verminderte anrechenbare Lohn, massgebend für die Berechnung der Beiträge und Leistungen


Versicherungstechnische Grundlagen

siehe Technische Grundlagen


Versicherungstechnische Grundlagen

siehe Technische Grundlagen


Versicherungstechnischer Fehlbetrag

Jener Teil des Vorsorgekapitals, der nicht durch Reinvermögen finanziert bzw. gedeckt ist.


Versicherungstechnischer Fehlbetrag

Jener Teil des Vorsorgekapitals, der nicht durch Reinvermögen finanziert bzw. gedeckt ist.


Versicherungstechnischer Zinssatz

siehe Technischer Zins


Versicherungstechnischer Zinssatz

siehe Technischer Zins


Volatilität

Statistisches Mass für die Preisschwankungen des Basiswertes. Je stärker die Preisausschläge, umso höher die Volatilität.


Volatilität

Statistisches Mass für die Preisschwankungen des Basiswertes. Je stärker die Preisausschläge, umso höher die Volatilität.


Volldeckung

Eine solche liegt vor, wenn das verfügbare Vermögen der Vorsorgeeinrichtung dem versicherungstechnisch benötigten Vorsorgekapital entspricht und der Deckungsgrad (Verhältnis beider Grössen) somit mindestens

100 % ist.


Volldeckung

Eine solche liegt vor, wenn das verfügbare Vermögen der Vorsorgeeinrichtung dem versicherungstechnisch benötigten Vorsorgekapital entspricht und der Deckungsgrad (Verhältnis beider Grössen) somit mindestens

100 % ist.


Vorbezug für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und somit eine Kürzung der späteren Altersleistungen.


Vorbezug für Wohneigentumsförderung

Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und somit eine Kürzung der späteren Altersleistungen.


Vorsorgeausweis

Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und ihr Sparguthaben informiert.


Vorsorgeausweis

Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und ihr Sparguthaben informiert.


Vorsorgekapital

Erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen abzudecken


Vorsorgekapital

Erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen abzudecken


Vorsorgekapital Rentner

Erforderliches Kapital für die Finanzierung aller am 31. Dezember des Berichtsjahres laufenden Renten


Vorsorgekapital Rentner

Erforderliches Kapital für die Finanzierung aller am 31. Dezember des Berichtsjahres laufenden Renten


Vorsorgekapital Versicherte

Entspricht dem Total der Austrittsleistungen, die auszurichten wären, wenn alle Versicherten per 31. Dezember des Berichtsjahres aus der Kasse austreten würden


Vorsorgekapital Versicherte

Entspricht dem Total der Austrittsleistungen, die auszurichten wären, wenn alle Versicherten per 31. Dezember des Berichtsjahres aus der Kasse austreten würden


Vorsorgeleistungen

Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtung bei den Ereignissen Alter, Tod und Invalidität erbringt.


Vorsorgeleistungen

Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtung bei den Ereignissen Alter, Tod und Invalidität erbringt.


Vorsorgeplan

Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns , die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.


Vorsorgeplan

Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns , die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.


Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.


Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.


Vorstand

Das paritätische Organ der APK. Es setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden zusammen.


Vorstand

Das paritätische Organ der APK. Es setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden zusammen.


Vorzeitiger Altersrücktritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.


Vorzeitiger Altersrücktritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.


VZ 2010

Technische Grundlagen, die auf den Beobachtungen der zehn vorhergehenden Jahre von 21 öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basieren (auch der APK)


VZ 2010

Technische Grundlagen, die auf den Beobachtungen der zehn vorhergehenden Jahre von 21 öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basieren (auch der APK)


VZ 2015

Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf Datenmaterial der letzten fünf Jahre. Die APK verwendet diese Grundlagen erstmals in der Jahresrechnung 2018.


VZ 2015

Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf Datenmaterial der letzten fünf Jahre. Die APK verwendet diese Grundlagen erstmals in der Jahresrechnung 2018.