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APK-Glossar: u


Überbrückungsrente

Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.


Überbrückungsrente

Beim Altersrücktritt kann für die Dauer bis zum ordentlichen Rentenalter der AHV die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen AHV-Altersrente entsprechen. Das Sparguthaben wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen gekürzt. Die Kürzung des Sparguthabens entfällt im Umfang der Vorfinanzierung der Überbrückungsrente über das Zusatzsparkonto.


überobligatorisches Guthaben

Guthaben, die die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigen.


überobligatorisches Guthaben

Guthaben, die die gesetzlichen Minimalleistungen übersteigen.


Umlageverfahren

Die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Umlageverfahren

Die eingehenden Beiträge werden unmittelbar für die Versicherungsleistungen (Renten, Taggelder etc.) verwendet. Die Erwerbstätigen finanzieren die Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner, weshalb auch von einem Generationenvertrag gesprochen wird.


Umwandlungssatz

Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.


Umwandlungssatz

Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz multipliziert wird. Der Umwandlungssatz beinhaltet Prognosen zur Lebenserwartung und zur Rendite, die mit dem noch vorhandenen Sparguthaben erzielt werden kann.


Ungerechtfertigte Vorteile

Todesfall- und Invalidenleistungen werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.


Ungerechtfertigte Vorteile

Todesfall- und Invalidenleistungen werden gekürzt, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.