Glossar - APK
 
 

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APK-Glossar: r


Rendite

Ertrag einer Kapitalanlage. Die Rendite ist das Verhältnis zwischen dem angelegten Kapital und dessen jährlichem Ertrag. Sie wird in Prozenten des Wertes angegeben. Bei Wertpapieren ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis des Ertrags (Dividende, Zins) zum Börsenkurs.


Rendite

Ertrag einer Kapitalanlage. Die Rendite ist das Verhältnis zwischen dem angelegten Kapital und dessen jährlichem Ertrag. Sie wird in Prozenten des Wertes angegeben. Bei Wertpapieren ergibt sich die Rendite aus dem Verhältnis des Ertrags (Dividende, Zins) zum Börsenkurs.


Rentnerin, Rentner

Person, die Anspruch auf Rentenleistungen der APK hat.


Rentnerin, Rentner

Person, die Anspruch auf Rentenleistungen der APK hat.


Revisionsstelle

Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung übertragen wird. Die Aufgaben der Kontrollstelle sind in Art. 52c BVG und Art. 35 BVV 2 umschrieben. Die Revisionsstelle der APK ist KPMG, Bern.


Revisionsstelle

Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung übertragen wird. Die Aufgaben der Kontrollstelle sind in Art. 52c BVG und Art. 35 BVV 2 umschrieben. Die Revisionsstelle der APK ist KPMG, Bern.


Risikobeiträge

Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod (Risikoleistungen). Risikobeiträge werden ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres erhoben. Die Risikobeiträge erhöhen das Sparguthaben nicht.


Risikobeiträge

Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod (Risikoleistungen). Risikobeiträge werden ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres erhoben. Die Risikobeiträge erhöhen das Sparguthaben nicht.


Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung

Die Rückstellung dient zur Abdeckung des Risikos der zunehmenden Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner.


Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung

Die Rückstellung dient zur Abdeckung des Risikos der zunehmenden Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner.