Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.
Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).
Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).
Obligationenrecht (SR 220)
Obligationenrecht (SR 220)
Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets
Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets