Glossar - APK
 
 

Glossar

APK-Glossar: o


Obligatorische berufliche Vorsorge

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.


Obligatorische berufliche Vorsorge

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 (Frauen: Referenzalter 64). Diese Bestimmung ist aber nur massgebend für die gemäss BVG vorgeschriebenen Mindestleistungen (obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen jedoch deutlich höhere Leistungen vor (überobligatorischer Teil), als dies gemäss BVG vorgeschrieben ist.


obligatorisches Guthaben

Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).


obligatorisches Guthaben

Das obligatorische Altersguthaben entspricht den vorgeschriebenen Mindestleistungen gemäss Gesetz (BVG).


OR

Obligationenrecht (SR 220)


OR

Obligationenrecht (SR 220)


Organisationsreglement

Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets


Organisationsreglement

Regelt die Grundzüge der Organisation der Aargauischen Pensionskasse im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften sowie des Pensionskassendekrets