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APK-Glossar: m


Marktkapitalisierung

(Börsenkapitalisierung, Börsenwert); Marktpreis einer Aktiengesellschaft, der sich aus der Summe aller Aktien multipliziert mit deren Börsenkurs errechnet.


Marktkapitalisierung

(Börsenkapitalisierung, Börsenwert); Marktpreis einer Aktiengesellschaft, der sich aus der Summe aller Aktien multipliziert mit deren Börsenkurs errechnet.


Marktwert

Die Bewertung aller Anlagen soll bestmöglich den aktuell realisierbaren Marktwert widerspiegeln.


Marktwert

Die Bewertung aller Anlagen soll bestmöglich den aktuell realisierbaren Marktwert widerspiegeln.


Mindestumwandlungssatz

Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz (Prozentsatz) multipliziert wird.


Mindestumwandlungssatz

Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Im Pensionierungsfall wird das im Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparguthaben in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet, indem es mit dem Umwandlungssatz (Prozentsatz) multipliziert wird.


Mindestzinssatz BVG

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in der obligatorischen Versicherung einen minimalen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben vor. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jährlich neu fest.


Mindestzinssatz BVG

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in der obligatorischen Versicherung einen minimalen Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben vor. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz jährlich neu fest.


Minimallohn

Minimales - auf ein Jahr umgerechnetes - Lohneinkommen, welches für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge erreicht werden muss.


Minimallohn

Minimales - auf ein Jahr umgerechnetes - Lohneinkommen, welches für die Versicherung in der beruflichen Vorsorge erreicht werden muss.


Miteigentum

Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist. Jeder Miteigentümer wird mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB).


Miteigentum

Beim Miteigentum steht jedem Miteigentümer ein Bruchteil am Grundstück zu, welches äusserlich nicht geteilt ist. Jeder Miteigentümer wird mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB).


Mutterschaftsversicherung

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.


Mutterschaftsversicherung

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat die Mutter ab dem Tag der Niederkunft für mindestens 14 Wochen (98 Tage) Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung (ME) von 80 % des bisherigen, durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Während der Dauer des Mutterschaftsurlaubes wird die Versicherung in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich auf dem bisherigen Niveau unverändert weitergeführt. Wenn die Anspruchsberechtigte in dieser Zeit nicht die volle Lohnfortzahlung erhält, kann sie die Herabsetzung auf die Höhe der ME verlangen.