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Kapitalanlagen

Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.


Kapitalanlagen

Das in der Pensionskasse angesparte Kapital bildet die Grundlage für die Erbringung von Leistungen und ist damit Garant der Sicherheit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermögen so verwaltet werden, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfs an flüssigen Mitteln gewährleistet sind (Art. 71 Abs. 1 BVG und Art. 50 ff. BVV 2). Neben der direkten Anlage können die Mittel auch indirekt über Bank-Mandate oder Anlagestiftungen bzw. Anlagefonds angelegt werden.


Kapitalauszahlung (Auszahlung des Alterskapitals)

Auf Antrag der versicherten Person wird die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des gesamten Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.


Kapitalauszahlung (Auszahlung des Alterskapitals)

Auf Antrag der versicherten Person wird die Altersrente ganz oder teilweise als einmaliges Alterskapital ausgerichtet. Die Höhe des gesamten Sparguthabens ist auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.


Kapitaldeckungsverfahren

Mit den einbezahlten Beiträgen wird individuelles Sparkapital gebildet. Jede Generation spart für sich selber.


Kapitaldeckungsverfahren

Mit den einbezahlten Beiträgen wird individuelles Sparkapital gebildet. Jede Generation spart für sich selber.


Kernplan

Vorsorgeplan für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Die Eckwerte des Kernplans stützen sich auf die entsprechenden Vorgaben im Pensionskassendekret ab.


Kernplan

Vorsorgeplan für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, für die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird. Die Eckwerte des Kernplans stützen sich auf die entsprechenden Vorgaben im Pensionskassendekret ab.


Klumpenrisiko

Kreditgewährung, Beteiligung oder Anlage, deren Grösse das vertretbare Ausmass übersteigt. Die Grundsätze der Risikoverteilung werden missachtet.


Klumpenrisiko

Kreditgewährung, Beteiligung oder Anlage, deren Grösse das vertretbare Ausmass übersteigt. Die Grundsätze der Risikoverteilung werden missachtet.


Kollektiv-Taggeldversicherung

Vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossene Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit und Unfall (teilweise) abdeckt.


Kollektiv-Taggeldversicherung

Vom Arbeitgeber für sein Personal abgeschlossene Versicherung, welche den Lohnausfall bei Krankheit und Unfall (teilweise) abdeckt.


Koordinationsabzug

Betrag, der vom anrechenbaren Lohn in Abzug gebracht wird um den versicherten Lohn zu berechnen. Dies dient zur Koordination der Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) mit der 2. Säule (berufliche Vorsorge).


Koordinationsabzug

Betrag, der vom anrechenbaren Lohn in Abzug gebracht wird um den versicherten Lohn zu berechnen. Dies dient zur Koordination der Leistungen der 1. Säule (AHV/IV) mit der 2. Säule (berufliche Vorsorge).