Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.
Swiss GAAP FER 26 regelt die Rechnungslegung von Personalvorsorgeeinrichtungen. Ein Abschluss nach diesem Standard umfasst die Bilanz, die Betriebsrechnung und den Anhang.
Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.
Die Festhypothek wird mit mit einer fixen Laufzeit abgeschlossen. Die Festhypothek unterliegt nicht den Schwankungen am Geld- und Kapitalmarkt. Sie bietet daher die Sicherheit, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.
Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.
Personen, welche ihr Erwerbseinkommen infolge fehlender Voraussetzungen nicht bei einer Pensionskasse versichern können, haben die Möglichkeit die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu prüfen. Weitere Informationen finden sich unter www.aeis.ch.
Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.
Durch eine Freizügigkeitsstiftung einer Bank geführtes Konto mit dem Zweck, das durch Freizügigkeit anfallende Vorsorgekapital steuerfrei zu günstigen Bedingungen anzulegen und zu verwalten.
Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).
Mit einer Freizügigkeitsleistung als Einmaleinlage errichtete, prämienfreie Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Der Rückkauf ist nur bei Übertragung in eine Pensionskasse möglich, bzw. bei den gesetzlich zugelassenen Fällen (Vorsorgefall).
Fremdwährungen
Fremdwährungen
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.42)
Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)
Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung; SR 831.425)