Glossar - APK
 
 

Glossar

APK-Glossar: b


Bandbreiten

Bandbreiten erlauben dem Portfoliomanager, in einem vorgegebenen Bereich von der festgelegten Anlagestrategie abzuweichen.


Bandbreiten

Bandbreiten erlauben dem Portfoliomanager, in einem vorgegebenen Bereich von der festgelegten Anlagestrategie abzuweichen.


Beiträge

Die Versicherten und die Arbeitgeber leisten während der Versicherungsdauer, längstens jedoch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter bzw. bis zum Beginn des Anspruchs auf Beitragsbefreiung nach Art. 44 Vorsorgereglement, Sparbeiträge sowie Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität. Die Höhe und die Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird im Vorsorgeplan festgelegt.


Beiträge

Die Versicherten und die Arbeitgeber leisten während der Versicherungsdauer, längstens jedoch bis zum ordentlichen Pensionierungsalter bzw. bis zum Beginn des Anspruchs auf Beitragsbefreiung nach Art. 44 Vorsorgereglement, Sparbeiträge sowie Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität. Die Höhe und die Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wird im Vorsorgeplan festgelegt.


Beitragsbefreiung

Bei ununterbrochener Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % beginnt die Beitragsbefreiung bei Wegfall des Anspruchs auf eine 100%ige Lohnfortzahlung oder entsprechende Versicherungsleistungen, frühestens aber nach drei Monaten und spätestens nach einem Jahr.


Beitragsbefreiung

Bei ununterbrochener Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % beginnt die Beitragsbefreiung bei Wegfall des Anspruchs auf eine 100%ige Lohnfortzahlung oder entsprechende Versicherungsleistungen, frühestens aber nach drei Monaten und spätestens nach einem Jahr.


Beitragsprimat

Aus den von Versicherten und Arbeitgebern einbezahlten Beiträgen und Einlagen sowie dem Zins ergeben sich die Altersleistungen. Im Beitragsprimat ist die Höhe der Beiträge im Vorsorgeplan festgelegt.


Beitragsprimat

Aus den von Versicherten und Arbeitgebern einbezahlten Beiträgen und Einlagen sowie dem Zins ergeben sich die Altersleistungen. Im Beitragsprimat ist die Höhe der Beiträge im Vorsorgeplan festgelegt.


Benchmark

Vergleichskriterium/Messlatte für die erzielte Performance


Benchmark

Vergleichskriterium/Messlatte für die erzielte Performance


Berufliche Vorsorge

Auch als 2. Säule bezeichnet. Die Idee des auf drei Säulen beruhenden Vorsorgesystems ist, dass die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise erlauben sollen.


Berufliche Vorsorge

Auch als 2. Säule bezeichnet. Die Idee des auf drei Säulen beruhenden Vorsorgesystems ist, dass die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise erlauben sollen.


BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)


BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)


BVG-Altersguthaben

Das Altersguthaben gemäss BVG entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenem Minimum gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist in der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz (FZG) enthalten.


BVG-Altersguthaben

Das Altersguthaben gemäss BVG entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenem Minimum gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist in der Austrittsleistung gemäss Art. 15 Freizügigkeitsgesetz (FZG) enthalten.


BVG-Deckungsgrad

Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.

 

Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u.a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.


BVG-Deckungsgrad

Der BVG-Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV 2. Er ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Eine AGBR mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind.

 

Der BVG-Deckungsgrad ist von allen Vorsorgeeinrichtungen einheitlich zu ermitteln. Eine annäherungsweise Vergleichbarkeit des Deckungsgrads von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung u.a. auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden. Dieser beeinflusst die Höhe der Verpflichtungen massgeblich.


BVV 2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1)


BVV 2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1)