Deckungsgrad und Marktaussichten schränken die Verzinsungsmöglichkeiten ein.
Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten (Sparzins im Beitragsprimat) wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr für das folgende Jahr festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Höhe des Sparzinses unabhängig von dem durch den Bundesrat festgesetzten eidgenössischen BVG-Mindestzinssatz (vgl. unten).
2010 war ein anspruchsvolles Anlagejahr mit eingeschränkten Ertragsmöglichkeiten. Trotz stark schwankenden Kapitalmärkten deuten erste Schätzungen auf eine Jahresperformance von rund 2.5 Prozent und einen Deckungsgrad zwischen 99 und 100 Prozent hin. Auch für 2011 muss bei den Kapitalanlagen mit einem schwierigen Marktumfeld gerechnet werden. Deckungsgrad und Marktaussichten schränken die Verzinsungsmöglichkeiten ein. Die APK belässt deshalb den Sparzins bei 1.75 Prozent. Eine nachhaltige und stabile Finanzierung liegt im langfristigen Interesse der Versicherten und der Renten beziehenden Personen sowie der Arbeitgebenden.
Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für das Jahr 2011 bei 2 % belassen. Dieser Zinssatz ist nur massgebend für das gemäss BVG als Minimum berechnete Altersguthaben (BVG-Altersguthaben oder obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen deutlich höhere Leistungen vor, als dies mit dem BVG-Minimum vorgeschrieben ist. Das APK-Sparguthaben setzt sich im Durchschnitt etwa zu einem Drittel aus BVG-Altersguthaben und zu zwei Dritteln aus überobligatorischem Guthaben zusammen. Deshalb ist es gestattet, den Sparzins für das gesamte APK-Sparguthaben tiefer anzusetzen als auf den BVG-Mindestzinssatz oder im Extremfall dieses gar nicht zu verzinsen.
Zahlenbeispiel für die Verzinsung des Guthabens einer bei der APK versicherten Person (Annahme: keine Veränderungen im Jahr 2011):
31. Dez. 2010 | Zins 2011 | 31. Dez. 2011 | |
APK-Sparguthaben | CHF 300'000 | 1.75 % = CHF 5'250 | CHF 305'250 |
Davon BVG-Altersguthaben | CHF 100'000 | 2 % = CHF 2'000 | ./. CHF 102'000 |
Überobligatorisches Guthaben | CHF 200'000 | Differenz = CHF 3'250 | CHF 203'250 |
Bisherige Verzinsung des Sparguthabens im Beitragsprimat |
2008 |
2009 |
2010 |
APK-Sparzins | 3.5 % | 1.25 % | 1.75 % |
APK-Deckungsgrad zu Jahresbeginn | 115 % | 92.9 % | 99.8 % |
Eine Erhöhung der laufenden Renten ist nicht möglich, da keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind. Die finanzielle Sicherheit der APK ist trotz eines Deckungsgrades von knapp unter 100 Prozent gewährleistet und auch die Rentenauszahlungen auf der bisherigen Höhe sind gesichert.