Deckungsgrad lässt keinen Raum für eine Erhöhung
Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr für das folgende Jahr festgelegt. Der Vorstand entscheidet unabhängig von dem durch den Bundesrat festgesetzten eidgenössischen BVG-Mindestzins (vgl. unten) über die Höhe des Sparzinses.
Die äusserst guten Resultate an den Aktienmärkten konnten 2013 die Verluste, resultierend aus leicht steigenden Zinsen und fallenden Rohstoffpreisen, kompensieren. Das sehr tiefe Zinsniveau belastet jedoch weiterhin die Anlagetätigkeit. Das Anlagejahr wird für die meisten Pensionskassen trotzdem befriedigend verlaufen sein. Erste Schätzungen seitens der APK deuten auf eine Jahresperformance von rund plus 4.5 % hin. Dieses positive Anlageergebnis vermag die Kosten für die Verzinsung der Sparguthaben (2013: 1.5 %) und Vorsorgekapitalien der Renten (3.5 %) abzudecken. Die infolge der höheren Lebenserwartung notwendige Aufstockung der Vorsorgekapitalien des Alt-Rentenbestandes belastet jedoch das Ergebnis und damit den Deckungsgrad. Der Deckungsgrad wird voraussichtlich bei rund 96 % (wie per Ende 2012) verharren. Entsprechend bleibt kein Raum für eine höhere Verzinsung der Sparguthaben als 1.5 %.
Bisherige Verzinsung des Sparguthabens im Beitragsprimat
Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für das Jahr 2014 von 1.5 % auf 1.75 % angehoben. Dieser Zinssatz ist nur massgebend für das als gesetzliches Minimum berechnete Altersguthaben (BVG-Altersguthaben oder obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen deutlich höhere als die gesetzlichen Mindestleistungen (BVG-Minimum) vor. Das APK-Sparguthaben setzt sich im Durchschnitt etwa zu einem Drittel aus BVG-Altersguthaben und zu zwei Dritteln aus überobligatorischem Guthaben zusammen. Deshalb ist es gestattet, den Sparzins für das gesamte APK-Sparguthaben tiefer als mit dem BVG-Mindestzinssatz oder im Extremfall gar nicht zu verzinsen.
Zahlenbeispiel für die Verzinsung des Guthabens einer bei der APK versicherten Person (Annahme: keine Veränderungen im Jahr 2014):
31. Dez. 2013 | Zins 2014 | 31. Dez. 2014 | |
APK-Sparguthaben | CHF 300'000 | 1.50 % = CHF 4'500 | CHF 304'500 |
Davon BVG-Altersguthaben | CHF 100'000 | 1.75 % = CHF 1'750 | ./. CHF 101'750 |
Überobligatorisches Guthaben | CHF 200'000 | Differenz = CHF 2'750 | CHF 202'750 |
APK-Verzinsung des Sparguthabens in der Vergangenheit | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | ||
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APK-Sparzins | 1.25 % | 1.75 % | 1.75 % | 1.00 % | 1.50 % | ||
APK-Deckungsgrad zu Jahresbeginn | 92.9 % | 99.8 % | 98.9 % | 92.4 % | 96.1 % |
Die laufenden Renten werden nicht erhöht, da keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind. In Anbetracht der negativen Inflation bleibt die Kaufkraft trotzdem erhalten.
Da sich die APK weiterhin in Unterdeckung befindet und somit keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind, ist eine Erhöhung der laufenden Renten nicht möglich.
In Anbetracht der negativen Inflation bleibt trotz der unveränderten Rentenhöhe die Kaufkraft erhalten. Hingegen wendet die APK für die Aufstockung der Vorsorgekapitalien des Alt-Rentnerbestandes grössere finanzielle Mittel auf. Diese Aufstockung wurde infolge der höheren Lebenserwartung notwendig.