Verbesserter Deckungsgrad bildet Grundlage für eine Erhöhung.
Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten (Sparzins im Beitragsprimat) wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr für das folgende Jahr festgelegt. Der Vorstand entscheidet über die Höhe des Sparzinses unabhängig von dem durch den Bundesrat festgesetzten eidgenössischen BVG-Mindestzinssatz (vgl. unten).
Die sehr guten Resultate an der Börse haben 2012 das weiterhin sehr tiefe Zinsniveau wie den starken Franken mehr als aufgewogen. Das Anlagejahr wird für die meisten Pensionskassen sehr erfreulich verlaufen sein. Erste Schätzungen bei der APK deuten auf eine Jahresperformance von rund plus 7 Prozent hin. Dieses positive Anlageergebnis deckt die Kosten für die Verzinsung der Sparguthaben (2012: 1 Prozent) und Vorsorgekapitalien der Renten (3.5 Prozent) gut ab. Zudem führt der Ertragsüberschuss zu einer Verbesserung des Deckungsgrads der APK. Dieser hat sich gegenüber dem Jahresbeginn 2012 wesentlich erholen können und wird voraussichtlich um 96 Prozent liegen. Trotzdem muss auch für 2013 bei den Kapitalanlagen mit einem weiterhin schwierigen Marktumfeld gerechnet werden.
Bei der Festlegung des Sparzinses können die aktuell verbesserten Verhältnisse des gestiegenen Deckungsgrads berücksichtigt werden. Der Sparzins für 2013 kann deshalb moderat von 1 auf 1.5 Prozent erhöht werden. Damit nähert sich der Zinssatz für die Guthaben der Versicherten dem Zinssatz für die Vorsorgekapitalien der Renten leicht an.
Bisherige Verzinsung des Sparguthabens im Beitragsprimat
Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für das Jahr 2013 mit 1.5 Prozent beibehalten. Dieser Zinssatz ist nur massgebend für das gemäss BVG als Minimum berechnete Altersguthaben (BVG-Altersguthaben oder obligatorischer Teil). Alle von der APK angebotenen Vorsorgepläne sehen deutlich höhere Leistungen vor, als dies mit dem BVG-Minimum vorgeschrieben ist. Das APK-Sparguthaben setzt sich im Durchschnitt etwa zu einem Drittel aus BVG-Altersguthaben und zu zwei Dritteln aus überobligatorischem Guthaben zusammen. Deshalb wäre es gestattet, den Sparzins für das gesamte APK-Sparguthaben tiefer anzusetzen als auf den BVG-Mindestzinssatz (wie es 2012 der Fall war) oder im Extremfall dieses gar nicht zu verzinsen.
Zahlenbeispiel für die Verzinsung des Guthabens einer bei der APK versicherten Person (Annahme: keine Veränderungen im Jahr 2013):
31. Dez. 2012 | Zins 2013 | 31. Dez. 2013 | |
APK-Sparguthaben | CHF 300'000 | 1.50 % = CHF 4'500 | CHF 304'500 |
Davon BVG-Altersguthaben | CHF 100'000 | 1.50 % = CHF 1'500 | ./. CHF 101'500 |
Überobligatorisches Guthaben | CHF 200'000 | Differenz = CHF 3'000 | CHF 203'000 |
Bisherige Verzinsung des Sparguthabens im Beitragsprimat | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
---|---|---|---|---|---|
APK-Sparzins | 3.5 % | 1.25 % | 1.75 % | 1.75 % | 1.00 % |
APK-Deckungsgrad zu Jahresbeginn | 115 % | 92.9 % | 99.8 % | 98.9 % | 92.4 % |
Eine Erhöhung der laufenden Renten ist nicht möglich, da sich die APK weiterhin in Unterdeckung befindet und somit keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind. Eine Erhöhung der laufenden Renten ist nicht möglich, da sich die APK weiterhin in Unterdeckung befindet und somit keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind.
Der Deckungsgrad hat sich gegenüber dem Jahresbeginn 2012 wesentlich erholen können und wird voraussichtlich um 96 Prozent liegen. Dank den aktuell verbesserten Verhältnissen des gestiegenen Deckungsgrads kann der Zinssatz für die Guthaben der Versicherten auf 1.5 Prozent angehoben werden und nähert sich dem Zinssatz für die Vorsorgekapitalien der Renten (3.5 Prozent) leicht an.