Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Zeigt Ihr Vorsorgeausweis, dass Sie noch Einkaufspotenzial haben? Dann können Sie sich bis am 15. Dezember 2023 einkaufen und Ihre Altersvorsorge steuerbegünstigt verbessern.
Wir suchen Unterstützung in der Abteilung Versicherung. Bist du dienstleistungsorientiert und liebst den Kundenkontakt via Telefon, E-Mail oder auch klassisch vor Ort? Dann bewirb dich bei uns.
Die Mitglieder des Grossen Rats stimmen einstimmig der Revision des APK-Dekrets und damit der Anpassung des Vorsorgeplans des Kantons zu. Das überarbeitete APK-Dekret tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.