Die Aargauische Pensionskasse versichert angeschlossene Mitglieder gegen die Risiken von Alter, Tod und Invalidität. In diesem Zusammenhang erbringt die APK Pensionskassenleistungen, auch Vorsorgeleistungen genannt.
Beim Kanton AG sowie weiteren Arbeitgebenden werden seit diesem Jahr bei Weiterbeschäftigung nach Alter 65 Sparbeiträge geleistet. Im Q&A lesen Sie mehr dazu.