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03.01.2017

Verzinsung der Sparguthaben 2017: 1 Prozent

Das gute Resultat 2016 und damit ein verbesserter Deckungsgrad sind Basis für den höheren Sparzins.

Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten für das folgende Jahr wird vom Vorstand der APK jeweils Ende Jahr auf der Basis des voraussichtlichen Deckungsgrads und der Ertragsaussichten festgelegt.

Das Anlagejahr 2016 verlief im Vergleich zum Vorjahr für die APK absolut wie relativ ansprechend. Die guten Resultate insbesondere der Immobilienanlagen sowie der Aktien und Alternativen Anlagen trugen wesentlich zum Ergebnis bei. Der aktuelle Kenntnisstand weist auf eine Jahresperformance von über 4 % hin. Damit kann das Anlageergebnis nicht nur die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Renten (3 %) sowie der Aktiven (0.5 %) decken, sondern verhilft auch zu einem höheren Deckungsgrad. Zusammen mit dem voraussichtlich erfreulichen versicherungstechnischen Ergebnis wird der Deckungsgrad per 31.12.2016  bei rund 100 % liegen (Ende 2015: 97.7 %).

Der Deckungsgrad als auch die Ertragsaussichten waren Grundlagen, um den Sparzins festzulegen. Der Vorstand, das oberste Organ der APK, entschied in Anbetracht dieses Umfelds, die Sparguthaben der Versicherten im Jahr 2017 mit 1.0 Prozent zu verzinsen. Dies entspricht 2017 dem Mindestzinssatz, wie ihn der Bundesrat für das BVG-Minimum festlegte.