Lässt sich ein Ehepaar scheiden, werden die während der Ehe gebildeten Guthaben aus der beruflichen Vorsorge geteilt. Wie die APK bereits im Sommer informiert hat, wird der Vorsorgeausgleich neu auch dann durchgeführt, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert oder invalid ist. Die neuen Bestimmungen im Bundesrecht, welche den Vorsorgeausgleich regeln, treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Die APK hat ihr Vorsorgereglement an die neuen Vorgaben angepasst. Wie bisher soll es „schlank“ bleiben: Zwingend anwendbare gesetzliche Regelungen werden daher nicht wiederholt. Das Vorsorgereglement wurde zudem in einigen Punkten präzisiert.
Das überarbeitete Reglement wird Ende Dezember 2016 auf der Webseite der APK aufgeschaltet (https://www.agpk.ch/service-und-infoschalter/rechtliche-grundlagen/). Haben Sie nach der Lektüre Fragen zu den Anpassungen? Wenden Sie sich an Frank Meisinger, Leiter Vorsorge (Telefon 062 838 91 33 oder frank.meisinger(at)agpk). .ch