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12.05.2023

2. Botschaft zur Kantonsvorlage "Sicherung berufliche Vorsorge"

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die 2. Botschaft zur Vorlage "Sicherung berufliche Vorsorge".

Mit einer ausgewogenen Vorlage reagiert der Kanton Aargau auf die generell sinkenden Umwandlungssätze. Er will mit geeigneten Abfederungsmassnahmen ein übermässiges Absinken der Renten im Vorsorgeplan des Kantons bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) verhindern und ein angemessenes Leistungsniveau für das Verwaltungspersonal und die Lehrpersonen gewährleisten. Der Kanton Aargau will damit ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber bleiben.

 

Die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten führen dazu, dass der Umwandlungssatz und damit das Rentenniveau in der beruflichen Vorsorge sinkt. Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat daher den Umwandlungssatz in den letzten Jahren gesenkt. Beim Verwaltungspersonal und den Lehrpersonen sinken die Renten aufgrund von Senkungen des Umwandlungssatzes von 65 % auf 55 % des versicherten Lohnes. Aufgrund dessen hat der Regierungsrat die Vorsorgelösung seiner Angestellten und der Lehrpersonen überprüft und eine Vorlage erarbeitet, welche mit geeigneten Abfederungsmassnahmen ein angemessenes Leistungsniveau von 60 % gewährleistet. Dies soll durch eine Kombination von Massnahmen erfolgen, welche insbesondere auch die zunehmende Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt: moderate Erhöhung der Sparbeiträge, Reduktion des Koordinationsabzugs sowie Einmaleinlagen für die am stärksten betroffene Übergangsgeneration.

 

Der Grosse Rat hat den Gesetzesentwurf zur Sicherung der beruflichen Vorsorge in der ersten Beratung am 17. Januar 2023 mit 92 zu 46 Stimmen angenommen. Zu den Gesetzesbestimmungen wurden keine Anpassungen beschlossen und auch keine Prüfaufträge gestellt. Im Rahmen der Beratung des Geschäfts in der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) wurden verschiedene Pendenzen zu den Änderungen des Pensionskassendekrets sowie dem Ausgabenbeschluss für die Einmaleinlage formuliert. Diese Pendenzen inklusive Fragen, welche von der zugezogenen Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) aufgeworfen wurden, werden in der Botschaft zur zweiten Beratung aufgenommen. Zudem wurden die Kosten auf Basis Januar 2023 aktualisiert. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth sagt zum Resultat der ersten Beratung: "Die insgesamt breit abgestützten zustimmenden Rückmeldungen aus der ersten Beratung zu den vorgeschlagenen Massnahmen zeigen, dass der Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten ist." Interessierte können die Botschaft und die Medienmitteilung unter www.ag.ch/de/aktuell/medien/medienmitteilungen abrufen.