News Detail - APK
 
 
27.02.2023

Hinweis für angeschlossene Arbeitgeber: Keine Kündigungsfristverkürzungen 2023

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Diskussion um das APK-Dekret, welches bei Annahme im zweiten Halbjahr 2023 umgesetzt werden muss und intern erheblichen Aufwand generiert, die APK im Jahr 2023 keine Kündigungsfristverkürzungen für angeschlossene Arbeitgeber gewährt.

Bei Fragen stehen Ihnen Jan Sohnrey und Frank Meisinger gerne zur Verfügung.