News Detail - APK
 
 
03.02.2023

Berichterstattungen zum Thema Pensionskassendekret

Die Medien berichten zurzeit verstärkt zur kantonalen Vorlage «Sicherung berufliche Vorsorge». Zu einigen wesentlichen Punkten möchten wir Klarheit schaffen.

Aufgrund der Umwandlungssatzsenkungen der letzten Jahre hat das Leistungsniveau in der beruflichen Vorsorge abgenommen. Zur Sicherung des Leistungsniveaus möchte der Kanton seinen Vorsorgeplan bei der APK anpassen. Dazu wurde im Januar eine entsprechende Botschaft im Grossen Rat erstmals beraten, was zu entsprechender Berichterstattung und Reaktionen geführt hat. Es ist festzuhalten, dass diese Vorlage keine direkten Auswirkungen auf alle übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden bei der APK hat.

 

Das von der APK verwaltete Geld gehört ausschliesslich den Versicherten und Rentenbeziehenden. Aus diesem Grund ist es für die APK rechtlich auch nicht zulässig «Beteiligungserträge» an den Kanton abzuliefern, sondern die Erträge werden ausschliesslich für die Verzinsung der Altersguthaben und zur Finanzierung der Renten verwendet.

 

Die APK ist kein Sanierungsfall und es werden aktuell auch keine Sanierungsbeiträge von den Arbeitgebern oder dem Kanton einverlangt. Die APK selber erhält insofern auch keine Staatshilfe. Die vom Kanton vorgeschlagenen Massnahmen betreffen die individuelle berufliche Vorsorge der Mitarbeitenden des Kantons sowie der Lehrpersonen. Diese soll verbessert werden, um ein Leistungsziel von 60 % zu erreichen. Für detailliertere Informationen verweisen wir auf die Botschaft oder die Medienmitteilung des Kantons unter www.ag.ch/de/aktuell/medien/medienmitteilungen.