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26.09.2022

Auswirkungen der Vorlage «AHV 21»

Das Schweizer Stimmvolk hat sich am vergangenen Wochenende für die AHV-Reform entschieden. Die Annahme der AHV-21-Vorlage hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorge (2. Säule).

Am 25. September hat das Stimmvolk entschieden, das AHV-Rentenalter für Frauen auf 65 zu erhöhen und somit demjenigen der Männer anzugleichen. Das in der Vorlage vorgesehene Referenzalter 65 für Männer und Frauen bei der AHV (1. Säule) hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorge (2. Säule) bei der APK. Wie lange Sie arbeiten dürfen, hängt weiterhin von den jeweiligen Bestimmungen des Personalreglements Ihres Arbeitgebers ab. Sie können jederzeit selbst über eine frühzeitige Pensionierung entscheiden. So ist weiterhin eine vorzeitige Pensionierung – beispielsweise mit 64 Jahren – möglich, unabhängig vom Geschlecht. Die in der AHV neu vorgesehene Möglichkeit des flexiblen Rentenbezugs kennt die APK schon länger. Nun kann eine schrittweise Pensionierung besser mit der 1. Säule koordiniert werden. Das frühestmögliche Pensionierungsalter bei der APK liegt weiterhin bei 58 Jahren. Die zu erwartenden Leistungen bei unterschiedlichem Rücktrittsalter finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis. Diesen können Sie im Versichertenportal (Berechnungstool) jederzeit einsehen.