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03.03.2022

Anhörung zur Kantonsvorlage "Sicherung berufliche Vorsorge"

Der Kanton Aargau führt eine Anhörung zum Pensionskassendekret durch. Ziel der Anhörung ist es, das Leistungsniveau der Versicherten aufgrund der wachsenden Herausforderungen in der beruflichen Vorsorge zu sichern.

Die steigende Lebenserwartung und die schwierige Lage an den Kapitalmärkten führen dazu, dass der Umwandlungssatz und damit das Rentenniveau in der beruflichen Vorsorge sinkt. Aufgrund dessen hat der Regierungsrat die Vorsorgelösung seiner Angestellten und der Lehrpersonen überprüft und eine ausgewogene Vorlage erarbeitet, welche mit geeigneten Abfederungsmassnahmen ein angemessenes Leistungsniveau gewährleistet. Dies soll durch eine Kombination von Massnahmen erfolgen, welche insbesondere auch die zunehmende Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt: moderate Erhöhung der Sparbeiträge, Reduktion des Koordinationsabzugs sowie Einmaleinlagen für die am stärksten betroffene Übergangsgeneration.

 

Seit der Börsenkrise im Jahr 2008 muss die Aargauische Pensionskasse (APK) eine Unterdeckung ausgleichen. Analog der Einmaleinlage des Kantons und anderer Arbeitgeber bei der Ausfinanzierung haben die Angestellten über eine tiefere Verzinsung einen ebenso wesentlichen Beitrag zur Gesundung der Kasse beigetragen. Um sicherzustellen, dass auch inskünftig allfällige Sanierungskosten gemeinsam von Arbeitgeber und Versicherten getragen werden, sollen deren Grundlagen im Pensionskassendekret geregelt werden. Dies schafft für den Kanton Planungssicherheit.

 

Im Rahmen der Anhörungsvorlage wird zudem Bundesrecht im Organisationsgesetz und im Pensionskassendekret aktualisiert. Interessierte können zur Vorlage "Sicherung berufliche Vorsorge" Stellung nehmen. Die Anhörungsunterlagen sind unter www.ag.ch/anhörungen abrufbar. Diese Anhörung wird als eAnhörung durchgeführt. Die Stellungnahme reichen Sie neu elektronisch über "Mein Konto" (www.ag.ch) ein. Unter www.ag.ch/anhörungen ist eine Anleitung zur Registration abrufbar. Wenn aus zwingenden Gründen keine elektronische Teilnahme möglich ist, stellen Sie Ihre Stellungnahme postalisch an das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Finanzen, Samuel Bänziger, Tellistrasse 67, 5001 Aarau zu. Die Anhörungsfrist endet per 3. Juni 2022. Für die inhaltliche Beantwortung von Fragen zur Anhörung steht Ihnen Samuel Bänziger, Projekteiter DFR, gerne zur Verfügung (Telefon 062 835 24 57 / E-Mail samuel.baenziger(at)agto make life hard for spam bots.ch).