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14.02.2022

Versicherungslücke im Nebenerwerb mit neuer Vorsorgelösung decken

Die Aargauische Pensionskasse (APK) bietet ab sofort eine neue Vorsorgelösung für Gemeinderatsmitglieder, die das Amt im Nebenerwerb ausführen.

Hat jemand mehrere Jobs, unterscheidet das BVG zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Wer als Nebenerwerb ein Amt als Gemeinderatsmitglied innehat, kann je nach Pensionskasse den Nebenerwerb nicht gemäss BVG versichern. Dadurch kann eine Vorsorgelücke entstehen.

 

In einem ersten Schritt muss bei jedem Gemeinderatsmitglied abgeklärt werden, ob eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung vorliegt. Weiter empfiehlt es sich zu prüfen, ob die Pensionskasse, bei welcher der Haupterwerb versichert ist, die Versicherung des Nebenerwerbs zulässt – wie beispielsweise die Aargauische Pensionskasse APK in Art. 11 Abs. 2 des Vorsorgereglements. Sofern das Reglement dies zulässt, ist abzuklären, ob der Arbeitgeber im Haupterwerb einverstanden ist, die zusätzlichen Pensionskassenbeitrage abzurechnen und der Arbeitgeber des Nebenerwerbs diese zusätzlichen Kosten auch übernimmt. In der Praxis sind diese Bedingungen in der Regel nicht bei allen Gemeinderatsmitgliedern erfüllt. Wenn der Nebenerwerb als Gemeinderatsmitglied einen wesentlichen Anteil des Einkommens ausmacht, resultieren daher grosse individuelle Unterschiede. Dieses komplizierte Vorgehen kann vereinfacht werden, wenn der Nebenerwerb direkt durch die Gemeinde versichert wird.

 

Nebenerwerb bei der APK versicherbar
Bei der APK kann der Nebenerwerb als Zusatzplan für Gemeinderatsmitglieder neu versichert werden, sofern alle Gemeinderatsmitglieder als Kollektiv versichert werden und die Entschädigung mehr als 21'510 Franken pro Jahr (Eintrittsschwelle gemäss BVG) beträgt. Auf diesem Betrag wird kein Koordinationsabzug erhoben, entsprechend gibt es keine Doppelabzüge bei Personen, die andernorts bereits in der beruflichen Vorsorge versichert sind. Der volle Nebenerwerb ist in der beruflichen Vorsorge versichert. So wird die Altersvorsorge verbessert und gleichzeitig kann eine einheitliche Lösung für die Gemeinderatsmitglieder erreicht werden. Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ist der Wegfall des Nebenerwerbs ebenfalls gedeckt. Zudem besteht für Gemeinderatsmitglieder die Möglichkeit, ein zusätzliches Todesfallkapital zu versichern und damit die Hinterlassenen besser abzusichern.

 

Die Vorteile sind:

  • Gleichbehandlung unter Gemeinderatsmitglieder (alle werden bei dieser Lösung als Kollektiv versichert);
  • Schliessung einer Versicherungslücke: Bislang nicht versichertes Einkommen im Nebenerwerb kann neu versichert werden. Abklärungen, ob eine Nebenbeschäftigung vorliegt, entfallen;
  • im Nebenerwerb sind auch Risikoleistungen für Tod und Invalidität versichert;
  • zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten;
  • keine zusätzliche Administration für Angestellte im Haupterwerb;
  • zusätzliches Attraktivitätsmerkmal für Gemeinderatsfunktion.

Wer von dieser Vorsorgelösung profitieren kann

  1. Beschäftigen Sie Gemeinderatsmitglieder im Nebenerwerb?
  2. Betragen die jährlichen Entschädigungen in Ihrer Gemeinde als Gemeinderat mehr als 21'510 Franken?
  3. Ist Ihre Gemeinde bereit die zusätzlichen Kosten für eine Versicherung in der beruflichen Vorsorge zu übernehmen?

Falls Sie alle drei Fragen mit Ja beantworten konnten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne eine entsprechende Offerte.