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04.01.2022

Verzinsung der Sparguthaben 2022

Der Zinssatz für das Jahr 2022 beträgt 1,5 Prozent. Die APK federt die Senkung des Umwandlungssatzes weiter ab.

Der Vorstand der APK hat den Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten für das Jahr 2022 festgelegt. Der Deckungsgrad Ende 2021, der deutlich über 100 Prozent lag, und die Ertragsaussichten dienten als Berechnungsbasis. Aufgrund der aktuell guten Situation an den Börsen entschied der Vorstand, die Sparguthaben der Versicherten im Jahr 2022 mit 1,5 Prozent zu verzinsen. Dies entspricht 0,5 Prozent mehr als dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz.

 

Zusätzliche Gutschriften 2024-2026

Wie bereits früher berichtet, sinkt der Umwandlungssatz bis 2023 stufenweise von 5,3 Prozent auf 5,0 Prozent. Als Abfederung erhalten anspruchsberechtigte Versicherte auch dieses und nächstes Jahr je 0,625 Prozent ihres Sparguthabens per Ende 2020. Dies entspricht der Hälfte der Übergangsgutschrift von insgesamt 1,25 Prozent. Wie der Vorstand nun festgelegt hat, wird diese Gutschrift auf die Jahre 2024-2026 erweitert. Sie beträgt zusätzlich 1,8 Prozent des am 31. Dezember 2023 vorhandenen Sparguthabens. Ein Drittel dieser Gutschrift wird erstmals per 31. Dezember 2024 gutgeschrieben. Die weiteren Drittel erfolgen Ende 2025 und Ende 2026. Damit reduziert sich die Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden in den entsprechenden Jahren.

 

Grafik zur Verzinsung der jährlichen APK-Gutschriften (2011-2020)