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04.01.2022

Invalidenversicherung

Das stufenlose Rentensystem ist ab sofort bundesweit in Kraft. Die APK kennt den stufenlosen IV-Grad schon seit Jahren.

Per 1.1.2022 trat die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» (WEIV) in Kraft. Ein zentrales Thema der Revision ist der Wechsel zu einem stufenlosen Rentensystem. Neu ist der genaue Invaliditätsgrad für die IV-Rente ausschlaggebend und nicht mehr das Viertelrentenstufenmodell. Als Invaliditätsgrad wird die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach Invalidität bezeichnet. Auf die laufenden IV-Renten der APK hat dies keinen Einfluss. Die APK hat den stufenlosen IV-Grad schon vor längerer Zeit eingeführt.

 

Weitere Informationen zum neuen Rentensystem und der Invaliditätsgradbemessung finden Sie im Faktenblatt des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV.