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04.01.2021

Anpassung der BVG-Grenzbeträge 2021

Die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden per 1. Januar 2021 angepasst.

Der Bundesrat hat entschieden, die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge werden darauf abgestimmt. Die Zahlen verändern sich wie folgt:

 

 Grenzwert bis 31.12.2020Grenzwert ab 01.01.2021
Minimaler koordinierter LohnCHF 3'555CHF 3'585
EintrittsschwelleCHF 21'330CHF 21'510
BVG-KoordinationsabzugCHF 24'885CHF 25'095
Maximale jährliche AHV-AltersrenteCHF 28'440CHF 28'680

 

Arbeitgeber finden zusätzliche Informationen zu den weiteren Änderungen ab 2021 im APK-Extranet.