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11.11.2020

Erinnerung: Fristen für freiwilliges Sparen und persönliche Einkäufe

Anpassung freiwilliges Sparen bis zum 30.11.2020 - Persönliche Einkäufe bis zum 15.12.2020

Ist das freiwillige Sparen im Vorsorgeplan vorgesehen, muss der APK eine Anpassung für 2021 bis spätestens 30.11.2020 via online Berechnungstool gemeldet werden. Damit können die Sparbeiträge freiwillig um 1 % oder 2 % erhöht werden, was die Altersvorsorge verbessert. Versicherte, die das freiwillige Sparen nicht wünschen oder die bisherige Wahl beibehalten wollen, müssen nichts unternehmen.

 

Sofern eine Einkaufsmöglichkeit besteht, kann das Sparguthaben mit einem persönlichen Einkauf erhöht werden. Dieser ist steuerlich begünstigt und erhöht die zukünftigen Altersleistungen. Für das Jahr 2020 ist der Einkauf bis zum 15.12.2020 vorzunehmen. Die Information zur Höhe der Einkaufsmöglichkeit ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich. Weitere Informationen unter diesem Link