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30.09.2020

Wechsel auf Generationentafeln

Die APK wechselt auf Generationentafeln und berücksichtigt die Zunahme der Lebenserwartung bei der Rentenberechnung: sie senkt den Umwandlungssatz ab 2022 von 5.3 % stufenweise auf 5.0 %. Die Anpassung wird mit zwei Massnahmen finanziell abgefedert.

Der Vorstand der APK hat auf Empfehlung der Versicherungsexpertin einen Wechsel der versicherungs-technischen Grundlagen von Periodentafeln auf Generationentafeln beschlossen. Diese Grundlagen dienen dazu, den versicherungstechnisch korrekten Wert des Umwandlungssatzes zu berechnen. Mit Generationentafeln wird die zukünftige Zunahme der Lebenserwartung berücksichtigt. Damit widerspiegeln diese ein besseres Bild der tatsächlichen Verhältnisse. Der Umwandlungssatz sinkt entsprechend ab 2022 stufenweise von 5,3 % auf 5,0 % im Alter 65. Mit dem Umwandlungssatz wird die Höhe der lebenslänglichen Altersrente – auf Basis des angesparten Guthabens im Zeitpunkt der Pensionierung – berechnet. Die künftige finanzielle Sicherheit der APK wird mit der Einführung der Generationentafel erhöht. Dank der vorausschauenden Bildung von Rückstellungen in der Vergangenheit hat die Umstellung keinen unmittelbaren Einfluss auf den Deckungsgrad der APK.

 

Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 senkt die APK den Umwandlungssatz im Alter 65 linear von      5.3 % auf 5.0 %. Auf laufende Altersrenten mit Beginn vor 2022 wirkt sich die Anpassung nicht aus. Betroffen sind versicherte Personen, die sich per 1. Januar 2022 oder später pensionieren lassen und eine Rente beziehen. Versicherte Personen, welche im Zeitpunkt der Pensionierung das Vorsorgekapital ganz oder teilweise beziehen, sind nicht oder nur teilweise tangiert. Die APK federt die Senkung des Umwandlungssatzes wie bereits in den Vorjahren mit zwei Massnahmen finanziell ab:

1. Der Umwandlungssatz wird stufenweise gesenkt, verteilt über die Jahre 2022-2023.

2. Das Sparguthaben der Versicherten per 31. Dezember 2021 wird um 1.25 % verteilt über zwei Jahre erhöht. Die APK finanziert diese Gutschrift aus bereits gebildeten Rückstellungen.

 

Der Vorstand ist überzeugt, dass die beschlossenen Massnahmen ein wichtiger Schritt sind, um die finanzielle Stabilität der APK weiterhin zu gewährleisten. Weitere Details sind unter www.agpk.ch/uws2022 aufgeschaltet.