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06.01.2020

Verzinsung der Sparguthaben 2020

Dank einer sehr erfreulichen Performance steigt der Deckungsgrad per Jahresende über 105 %. Aus diesem Grund kann die APK den Sparzins 2020 auf 1.25 % erhöhen.

Nach einem eher enttäuschenden Anlagejahr 2018 kann die APK für 2019 ein sehr gutes Ergebnis vorweisen. Die provisorische Rendite per 31. Dezember 2019 liegt knapp unter 10 Prozent; das Anlagevermögen beläuft sich damit auf ca. CHF 11.6 Mia. Neben der Anlagekategorie Liquidität und Geldmarkt, welche unter dem weiterhin negativen Zinsumfeld litt, resultierte nur für die Anlageklasse Insurance Linked Securities im vergangenen Jahr eine negative Performance. Alle anderen Anlageklassen schlossen positiv ab. Das gute Resultat relativiert sich jedoch in einer mehrjährigen Betrachtung: Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Renditen reichten nicht aus, um vor allem die Sparkapitalien der Versicherten langfristig gleich hoch zu verzinsen wie diejenigen der Rentenbezüger.   

 

Da die Einnahmen die Ausgaben insgesamt übertrafen, erzielte die APK im vergangenen Jahr einen Überschuss. Per 31. Dezember 2019 wird der Deckungsgrad deshalb voraussichtlich über 105 Prozent betragen (Ende Vorjahr: 99.4 %). Damit können nach 2016 und 2017 wieder erste notwendige Reserven gebildet werden, um Jahre mit schlechten Anlageergebnissen auszugleichen.

 

Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten für das folgende Jahr wird vom Vorstand, dem obersten Organ der APK, jeweils Ende Jahr festgelegt. Basis dafür sind der voraussichtliche Deckungsgrad und die Ertragsaussichten. Der Vorstand entschied aufgrund der aktuellen Situation, die Sparguthaben der Versicherten im Jahr 2020 mit 1.25 Prozent zu verzinsen. Damit liegt der APK-Sparzins 2020 um 0.25 Prozent über dem BVG-Mindestzinssatz von 1.00 Prozent.