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22.10.2019

Freiwillige Einkäufe

Freiwillige Einkäufe erhöhen das Altersguthaben und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters können Versicherte mit einem persönlichen Einkauf ihr Sparguthaben und damit die Altersleistungen erhöhen. So können Vorsorgelücken geschlossen werden. Gleichzeitig sind die Einkäufe steuerlich abzugsfähig

 

Der maximal mögliche Einkaufsbetrag ist im Vorsorgeausweis aufgeführt. Versicherte können diesen im online Berechnungstool jederzeit selbst abrufen oder bei der Abteilung Versicherung verlangen. Vor der Einzahlung muss das Entscheidungsblatt zum persönlichen Einkauf ausgefüllt und der APK zugestellt werden. Dieses steht auf der Webseite zur Verfügung (https://www.agpk.ch/service-und-infoschalter/formulare/). Anschliessend kann die Überweisung vorgenommen werden, idealerweise bis spätestens Mitte Dezember. Die Auswirkungen von persönlichen Einkäufen können Versicherte im online Berechnungstool jederzeit selbst simulieren.

 

Die aus diesen freiwilligen Einkäufen resultierenden Leistungen dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden. Weitere Informationen sowie Einschränkungen können dem entsprechenden Merkblatt entnommen werden (https://www.agpk.ch/service-und-infoschalter/merkblaetter/).