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24.09.2019

Rückzahlung der freiwilligen Einkäufe im Todesfall

Weitere Neuerung: Im Todesfall vor Pensionierung werden Einkäufe vollumfänglich zurückbezahlt.

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse erhöhen die Altersleistungen und senken das steuerbare Einkommen. Stirbt eine versicherte Person vor der Pensionierung, so werden nebst den Hinterlassenenrenten neu die von ihr persönlich geleisteten Einkäufe bei der APK vollumfänglich als zusätzliches Todesfallkapital zurückbezahlt. Mit dieser neuen Zusatzleistung wird das Angebot der APK ab 1. Januar 2020 weiter ausgebaut.