Bisher konnten APK-Versicherte anlässlich ihrer Pensionierung lediglich einen Teil des Sparguthabens als Kapital beziehen. Ab 1. Januar 2020 ist es neu möglich, das gesamte Sparguthaben ganz (oder auch weiterhin teilweise) als Kapital auszahlen zu lassen. Ebenso kann im Rahmen eines Altersrücktrittes in Teilschritten das gesamte Sparguthaben gestaffelt als Kapital bezogen werden (jeweils maximal entsprechend der Reduktion des Beschäftigungsgrads). Die dreimonatige Anmeldefrist für den Kapitalbezug bleibt wie bisher bestehen. Versicherte, die bereits angekündigt haben, dass sie ihr Sparguthaben ab 2020 teilweise als Kapital beziehen wollen, wurden von der APK kontaktiert.