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03.01.2019

Verzinsung der Sparguthaben 2019: 1.00 Prozent

Das anspruchsvolle Anlagejahr 2018 führt zu einem tieferen BVG-Deckungsgrad als per Ende des Vorjahres. Für 2019 liegt der Sparzinssatz bei einem Prozent.

Der Zinssatz für die Sparguthaben der Versicherten für das folgende Jahr wird vom Vorstand, dem obersten Organ der APK, jeweils Ende Jahr auf der Basis des voraussichtlichen Deckungsgrads und der Ertragsaussichten festgelegt.

Wie viele andere Pensionskassen hat auch die APK 2018 ein anspruchsvolles Anlagejahr erlebt. Nach aktuellem Kenntnisstand beträgt die provisorische Rendite 2018 nach Kosten über minus zwei Prozentpunkte. Die Mehrzahl aller Anlagekategorien hat 2018 mit einer negativen Rendite abgeschlossen. Zum Ergebnis positiv beigetragen haben vor allem die Hypotheken, die Immobilien-Anlagen und die Infrastruktur-Investitionen.   

Das negative Anlageergebnis auf der Einnahmenseite sowie die Kosten für die Verzinsung der Sparguthaben (2018: 1.25 Prozent) und massgeblich der Vorsorgekapitalien der Renten (3.00 %) auf der Ausgabenseite belasten den Deckungsgrad der APK. Dieser wird deshalb im Vergleich zum Jahresbeginn 2018 klar unter 100 Prozent zu liegen kommen. Für 2019 muss bei den Kapitalanlagen mit einem schwierigen Marktumfeld gerechnet werden.

Der Vorstand hat entschieden, die Sparguthaben der Versicherten 2019 mit 1.00 Prozent zu verzinsen. Dies entspricht dem Mindestzinssatz, wie ihn der Bundesrat für die obligatorische berufliche Vorsorge festgelegt hat.