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03.01.2019

Anpassung der BVG-Grenzbeträge 2019

Die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden per 1. Januar 2019 angepasst.

Der Bundesrat hat entschieden, die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge werden darauf abgestimmt. Die Zahlen verändern sich wie folgt:

 

Grenzwert bis 31.12.2018Grenzwert ab 1.1.2019
Minimaler koordinierter LohnCHF 3'525CHF 3'555
EintrittsschwelleCHF 21'150CHF 21'330
BVG-KoordinationsabzugCHF 24'675CHF 24'885
Maximale jährliche AHV-AltersrenteCHF 28'200CHF 28'440

 

Arbeitgeber finden zusätzliche Informationen zu den weiteren Änderungen ab 2019 im APK-Extranet.