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03.01.2018

Rückzahlung von Wohneigentumsvorbezügen

Die Rückzahlung von vorbezogenem Kapital für Wohneigentum wird erleichtert.

Versicherte, die Wohneigentum erwerben wollen, können dafür Sparguthaben aus der Pensionskasse vorbeziehen. Sie können diesen Vorbezug zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurückbezahlen. Bisher konnte das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens CHF 20‘000 rückerstattet werden. Der Bundesrat beschloss nun, den Mindestbetrag für die Rückzahlung auf CHF 10‘000 zu senken. Weitere Informationen zum Wohneigentumsvorbezug finden Sie in unserem Merkblatt.