Versicherte, die Wohneigentum erwerben wollen, können dafür Sparguthaben aus der Pensionskasse vorbeziehen. Sie können diesen Vorbezug zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurückbezahlen. Bisher konnte das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens CHF 20‘000 rückerstattet werden. Der Bundesrat beschloss nun, den Mindestbetrag für die Rückzahlung auf CHF 10‘000 zu senken. Weitere Informationen zum Wohneigentumsvorbezug finden Sie in unserem Merkblatt.
Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)