Der Bundesrat hat beschlossen, die minimale AHV-Altersrente per 01.01.2018 als Folge der nur schwachen Lohn- und Preisentwicklung nicht anzupassen. Aus diesem Grund ändern auch die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht.
Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)