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03.01.2018

BVG-Grenzbeträge 2018: Wiederum keine Anpassungen

Die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben zum dritten Mal nacheinander unverändert.

Der Bundesrat hat beschlossen, die minimale AHV-Altersrente per 01.01.2018 als Folge der nur schwachen Lohn- und Preisentwicklung nicht anzupassen. Aus diesem Grund ändern auch die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht.