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22.09.2017

APK senkt den Umwandlungssatz und federt Auswirkungen ab

Die APK senkt den Umwandlungssatz ab 2019 stufenweise von 5.9 % auf 5.3 % im Alter 65.

Wie andere Vorsorgeeinrichtungen ist die APK mit zwei wesentlichen Herausforderungen konfrontiert: Die Zinsen an den Finanzmärkten bewegen sich seit längerem auf sehr tiefem Niveau, was sich auf die Anlageerträge auswirkt. Zudem steigt die Lebenserwartung in der Schweiz immer weiter an. Was bedeutet dies? Laufende Renten müssen länger als ursprünglich geplant ausbezahlt und gleichzeitig mit tieferen Erträgen finanziert werden. Auf diese externen Faktoren mit Einfluss auf die langfristige finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung muss reagiert werden. Das oberste Organ der APK, der Vorstand, hat deshalb entschieden, die Leistungen der geänderten Situation anzupassen: Per 1. Januar 2019 senkt die APK den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.9 % auf 5.3 %. Mit dem Umwandlungssatz wird die Höhe der lebenslänglichen Altersrente - auf der Basis des angesparten Guthabens im Moment der Pensionierung - berechnet. Der Umwandlungssatz von 5.3 % berücksichtigt die längere voraussichtliche Lebensdauer einer 65-Jährigen Person (versicherungstechnische Grundlagen VZ 2015 ) sowie den tieferen technischen Zinssatz von 2.25 %.

 

Auf laufende Altersrenten mit Beginn vor 2019 wirkt sich die Anpassung nicht aus. Betroffen sind Versicherte, die sich per 1. Januar 2019 oder später pensionieren lassen. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird durch die APK mit zwei Massnahmen finanziell abgefedert:

 

1. Der Umwandlungssatz wird stufenweise gesenkt, verteilt über die Jahre 2019 und 2020.

2. Das Sparguthaben der Versicherten per 31. Dezember 2018 wird um 2.5 % erhöht. Diese Gutschrift wird durch die APK finanziert, in dem sie bereits gebildete Rückstellungen auflöst.

 

Die Senkung des technischen Zinssatzes von 3.00 % auf 2.25 % hat nicht nur Einfluss auf den Umwandlungssatz der Versicherten. Mit diesem Zinssatz kalkuliert die Vorsorgeeinrichtung auch den heutigen Wert der künftigen Rentenverpflichtungen. Konkret bedeutet der tiefere technische Zinssatz höhere Rentenverpflichtungen zulasten des Deckungsgrads.

 

Der Vorstand ist überzeugt, dass die beschlossenen Massnahmen die finanzielle Stabilität der APK in einem schwierigen Umfeld weiterhin gewährleisten.