Deckungsgrad 2014 - APK
 
 

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen der Kasse. Der Deckungsgrad berechnet sich nach Art. 44 BVV2 und wird für alle Kassen einheitlich berechnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vergleichbarkeit mit anderen Kassen gegeben ist, da die Kassen mit unterschiedlichen technischen Grundlagen rechnen.

 

BVG-Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 per 31.12.2014Mio. CHF
Total der Aktiven  9'362.3
./. Fremdkapital -1'035.5
AGBR Unterdeckung mit Verwendungsverzicht   993.2
Verfügbares Vermögen nach BVG 9'320.0
Vorsorgekapital
- Versicherte  4'697.4
- Rentnerinnen und Rentner 4'214.0
Total Vorsorgekapital  8'911.4
Technische Rückstellungen431.9
Total der Verpflichtungen 9'343.3
Unterdeckung nach BVG     -23.3
BVG-Deckungsgrad   99.8 %

 

 

Eine Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) mit Verwendungsverzicht bei Unterdeckung ist dem verfügbaren Vermögen zuzurechnen. Der BVG-Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 ist massgebend für die Frage, ob Sanierungsmassnahmen nach BVG zu prüfen sind. Mit einem BVG-Deckungsgrad per 31. Dezember 2014 von

99.8 % weist die APK eine Unterdeckung aus. Deshalb und weil die APK noch nicht über Wertschwankungs-

reserven verfügt, hat der Vorstand den Sparzins auf dem gesamten Sparguthaben für das Jahr 2015 moderat auf 1.75 % (Vorjahr 1.50 %) angehoben. Die Expertin für berufliche Vorsorge bestätigt die getroffenen Massnahmen als ausreichend für die Erholung des Deckungsgrads auf 100 %. Die finanzielle Sicherheit war während dem ganzen Jahr 2014 stets gewährleistet.