Berufliche Vorsorge seit über 100 Jahren - APK
 
 

Seit 1908 ist Sicherheit oberstes Gebot

Die Aargauische Pensionskasse APK führt als autonome Vorsorgeeinrichtung die berufliche Vorsorge für ihre angeschlossenen Arbeitgebenden seit über 100 Jahren durch. Sie ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und gehört zu den grössten Pensionskassen der Schweiz. Die APK ist eine Gemeinschaftseinrichtung mit gemeinsamer Buchhaltung und Anlage sowie einem für alle angeschlossenen Arbeitgebenden einheitlichen Deckungsgrad. Mit den modularen Vorsorgeplänen können die Bedürfnisse der Kunden flexibel und individuell abgedeckt werden.

 

Die APK versichert ihre Mitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod (obligatorische sowie vor- und überobligatorische Leistungen). Als sogenannt umhüllende Kasse deckt die APK die obligatorischen Leistungen nach BVG sowie überobligatorische Leistungen gemäss Vorsorgeplan ab. 

 

Die APK führt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorschriften und des Pensionskassendekrets die berufliche Vorsorge durch für: 

 

a) für die Mitglieder des Regierungsrates, die ihr Amt nach dem 31. Dezember 2016 angetreten haben, die Mitglieder des Obergerichts, die Angestellten und Beamten des Kantons und seiner selbständigen Anstalten sowie die Angestellten der Gemeinden, deren Lohn direkt durch den Kanton ausgerichtet wird;

b) das Personal der Arbeitgeber, die mit der APK eine schriftliche Anschlussvereinbarung abgeschlossen haben.

 

Die APK wird im Beitragsprimat geführt. Sie bietet ihren Kundinnen und Kunden nebst einem modular aufbaubaren Basisplan auch Zusatzpläne und innovative Lösungen an.

 

 

Wichtige Stationen

Mit dem Pensionskassendekret schuf der Grosse Rat neue Rahmenbedingungen für die Zukunft der APK. Von zentraler Bedeutung waren:

a) per 1. Januar 2008 - Inkraftsetzung

  • Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
  • Ausfinanzierung der APK per 1. Januar 2008 inkl. Wertschwankungsreserven
  • Möglichkeit, den angeschlossenen Arbeitgebenden verschiedene Vorsorgepläne anzubieten
    Pensionskassendekret 2008

b) per 1. Januar 2014 - Teil-Revision

  • Mit der BVG-Strukturreform wurde u.a. die Entpolitisierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen vorgeschrieben und die Stellung des obersten Organs (bei der APK der Vorstand) gestärkt.
    Pensionskassendekret 2014