Organe - APK
 
 
 

Vorstand

 

Der Vorstand ist das oberste, paritätisch zusammengesetzte Organ der APK und nimmt die Gesamtleitung der APK gemäss Art. 51a BVG wahr. Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern, wovon die fünf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden von der Delegiertenversammlung und die fünf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber vom Regierungsrat gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

 

Zusammensetzung des Vorstandes (Amtsperiode 2021 bis 2025)

Präsidentin
Liselotte Siegrist, Versichertenvertreterin

 

Vizepräsident
Thomas Bumbacher, Arbeitgebendenvertreter

 

Weitere Mitglieder
 

Marlene Arnold, Arbeitgebendenvertreterin

Franziska Schneeberger, Versichertenvertreterin

Manfred Dubach, Versichertenvertreter
Ernst Keller, Versichertenvertreter

Markus Leuthard, Arbeitgebendenvertreter

Alexander Mihajlovic, Arbeitgebendenvertreter
Melanie Hächler, Arbeitgebendenvertreterin

Jan Schneider, Versichertenvertreter

 

 

 
 

Ausschüsse

 

Der Vorstand setzt seit Beginn der Amtsperiode 2021 die nachstehenden Ausschüsse ein, welche je aus vier Mitgliedern des Vorstands bestehen und paritätisch mit Arbeitgebendenvertreterinnen und Versichertenvertretern besetzt sind. Die Ausschüsse können zusätzliche Mitglieder beim Vorstand beantragen.

 

  • Anlageausschuss (AA): Neben vier Vorstandsmitgliedern ist Christoph Lanter als externe Personen Mitglied des Anlageausschusses. Der Anlageausschuss ist verantwortlich für die anlagerelevanten Geschäfte, soweit sie ihm durch das Anlagereglement zugewiesen werden.
     
  • Prüfungs- und Vorsorgeausschuss (PV): Der PV bereitet die Geschäfte im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Revisionsstelle zuhanden des Vorstandes vor.
 
 

Delegiertenversammlung

 

Die Delegiertenversammlung wählt die Arbeitnehmenden-Vertretung (Versicherte) im Vorstand.

Hier finden Sie das aktuelle Verzeichnis der 100 neu gewählten Delegierten für die Amtsperiode mit Beginn ab 1. April 2021. Die nächste Delegiertenversammlung findet im Herbst 2024 ab.

 

 
 

Geschäftsleitung

 

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die laufende Geschäftsführung und die ihr vom Vorstand übertragenen Aufgaben. Grundlage bilden dabei das Bundes- und das Kassenrecht sowie die strategischen Ziele des Vorstandens.