Das sagt unser grösster Kunde und Träger
"Der Kanton Aargau baut auf einen starken Partner und eine zukunftsgerichtete Pensionskasse."
Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR)
siehe Kapitalanlagen
Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder als zusätzliche Sicherstellung der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum verpfändet.
Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben
Arbeitnehmende, die beitragspflichtig sind oder den Altersrücktritt aufgeschoben haben
Der um den Koordinationsabzug verminderte anrechenbare Lohn, massgebend für die Berechnung der Beiträge und Leistungen
siehe Technische Grundlagen
Jener Teil des Vorsorgekapitals, der nicht durch Reinvermögen finanziert bzw. gedeckt ist.
siehe Technischer Zins
Statistisches Mass für die Preisschwankungen des Basiswertes. Je stärker die Preisausschläge, umso höher die Volatilität.
Eine solche liegt vor, wenn das verfügbare Vermögen der Vorsorgeeinrichtung dem versicherungstechnisch benötigten Vorsorgekapital entspricht und der Deckungsgrad (Verhältnis beider Grössen) somit mindestens
100 % ist.
Ein Teil oder das ganze Vorsorgekapital wird für den Erwerb oder die Amortisation der Hypothek von selbst bewohntem Wohneigentum ausbezahlt. Der Vorbezug bewirkt eine Verminderung des Sparguthabens und somit eine Kürzung der späteren Altersleistungen.
Die Versicherten erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über ihre Leistungsansprüche, den versicherten Lohn, den Beitragssatz und ihr Sparguthaben informiert.
Erforderliches Kapital, um die reglementarischen Leistungsverpflichtungen abzudecken
Erforderliches Kapital für die Finanzierung aller am 31. Dezember des Berichtsjahres laufenden Renten
Entspricht dem Total der Austrittsleistungen, die auszurichten wären, wenn alle Versicherten per 31. Dezember des Berichtsjahres aus der Kasse austreten würden
Leistungen, die die Vorsorgeeinrichtung bei den Ereignissen Alter, Tod und Invalidität erbringt.
Enthält die arbeitgeberspezifischen Bestimmungen, z.B. die Definition des versicherten Lohns, die Höhe der Risikoleistungen und das ordentliche Pensionierungsalter. Zudem sind darin Höhe und Aufteilung der Spar- und Risikobeiträge festgelegt.
Das Vorsorgereglement ist für alle angeschlossenen Arbeitgeber gültig und bildet die Basis für den gewählten Vorsorgeplan. Es enthält Bestimmungen über die Finanzierung und die Leistungen der APK.
Das paritätische Organ der APK. Es setzt sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden zusammen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 58. Altersjahres können Altersleistungen ausgerichtet werden.
Technische Grundlagen, die auf den Beobachtungen der zehn vorhergehenden Jahre von 21 öffentlich-rechtlichen Pensionskassen basieren (auch der APK)
Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf Datenmaterial der letzten fünf Jahre. Die APK verwendet diese Grundlagen erstmals in der Jahresrechnung 2018.